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Neuste Informationen zum SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard

Diese Woche wurde von der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) auf den neu ausgearbeiteten SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard hingewiesen. Aus diesem Anlass möchten wir Ihnen unsere Sichtweise insbesondere zu Punkt 14 geben.

Dieser lautet wie folgt:

„14. Psychische Belastungen durch Corona minimieren Die Corona-Krise bedroht und verunsichert nicht nur Unternehmen, sondern erzeugt auch bei vielen Beschäftigten große Ängste. Weitere zu berücksichtigende Aspekte hinsichtlich psychischer Belastungen sind u.a. mögliche konflikthafte Auseinandersetzungen mit Kunden, langandauernde hohe Arbeitsintensität in systemrelevanten Branchen sowie Anforderungen des Social Distancing. Diese zusätzlichen psychischen Belastungen sollen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt und darauf basierend geeignete Maßnahmen ergriffen werden.„

Unsere ersten Ausführungen zu diesem Thema hatten wir bereits Mitte März in dem Artikel „Was hat der Corona Virus mit der Psychischen Gefährdungsbeurteilung zu tun?“ vorgestellt. Seitdem haben wir besonders viele Anfragen bekommen, wie unter den derzeitigen Umständen mit Konfliktsituationen und dem Thema psychische Gesundheit im Unternehmen umgegangen werden kann.


Der aktuelle Stand


Fakt ist, dass die Situation unter Covid 19 zwischenmenschliche Spannungen in allen Hierarchieebenen innerhalb der Unternehmen verschärft. Bestimmte Branchen stehen vor dem Konkurs und kämpfen um das Überleben. Andere müssen neue Verordnungen, Strukturen oder Verhaltensregeln etablieren, was einen immensen Aufwand an Kosten und Zeit bedeutet und die Situation mit und zwischen den Beschäftigten und Kunden nicht einfacher macht. Es hat sich gezeigt, dass unsere Unternehmen, die Maßnahmen zur psychischen Gesundheit bei ihren Beschäftigten schon durchgeführt hatten, jetzt auf diese Erfahrungen zurückgreifen können und sich dadurch schneller organisieren. Hierbei hat sich eine transparente und klare Kommunikation bezüglich der neuen Regelungen, als besonders wichtig erwiesen. Kurzfristige Lösungen gibt es auch für Unternehmen, die diese Themen bis jetzt noch nicht angehen konnten. Es stehen Möglichkeiten zur Verfügung, die auch ohne langen bürokratischen Aufwand zur Reduzierung der psychischen Belastungen genutzt werden können.


Weiteres Vorgehen


Zukünftig wird natürlich diese Pandemie Auswirkungen auf die Durchführung der psychischen Gefährdungsbeurteilung haben, besonders wenn bestimmte Verordnungen (z.B. Social Distancing) lange bestehen bleiben. Zur Zeit ist es jedoch eher wichtig auf bestehende Problematiken und Konflikte einzugehen, um die Beschäftigten und damit das Unternehmen arbeitsfähig zu halten. Wie die aktuellen Zahlen und Fakten nahe legen, wird dies leider kein Sprint sondern ein Marathon. Hier heißt es natürlich Maßnahmen zu ergreifen, die Ihr Unternehmen durch diesen Marathon führen. Es muss dabei abgewogen werden, in welchen Umfang das Thema umgesetzt wird. Die derzeitige Corona-Krise sollte jedoch nicht dazu führen, dass die Durchführung der psychischen Gefährdungsbeurteilung gänzlich vernachlässigt wird. Wie der Arbeitsschutzstandard aufzeigt, sollen geeignete Maßnahmen gefunden werden. Aus unserer Sicht heißt dies, dass jetzt eher ein Krisenmanagement angeraten ist, bei dem es um schnelle unbürokratische Hilfe geht. In den letzten Anfragen und Beratungen wurden vermehrt diese Probleme angesprochen und zeigen die Wichtigkeit. Dabei stehen vor allen Konflikte und Kommunikationsprobleme zwischen Führungskräften - Beschäftigten und Beschäftigte - Kunden im Vordergrund.


Haben Sie Fragen? Hier können Sie uns gerne kontaktieren.

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