Gibt es den "richtigen" Anfang für ein Betriebliches Gesundheitsmanagement?
In Teil 1 dieser Artikelserie ging es um das Prinzip „Think big, start small, scale fast“. Meine Hauptempfehlung war, dass Sie sich auf jeden Fall mit den Zielen Ihres BGMs auseinandersetzen sollten. Dazu hatte ich Ihnen verschiedene Hilfestellung gegeben. Hier gelangen Sie auch nochmal zum ersten Teil, für alle diejenigen, die neu dazugestoßen sind.
Nun zum 2. Teil Pflicht und Kür oder wie Sie „zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen können“ sowie einen guten Mix entwerfen.
Pflicht und Kür
Wenn Sie meinen vorgeschlagenen Weg zur Zielfindung durchgegangen sind und dann feststellen, dass Sie das Projekt Betriebliches Gesundheitsmanagement in Ihrem Unternehmen doch etwas größer umsetzen möchten, möchte ich Ihnen an dieser Stelle einen weiteren möglichen Ansatzpunkt für den Start aufzeigen.
Nutzen Sie die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen, um BGM systematisch in Ihrem Unternehmen einzuführen. Beide Themen lassen sich sehr gut miteinander kombinieren. Zugleich nutzen Sie mit der GB psych ein Element, welches seit 2013 laut Gesetz sowieso von Ihnen gefordert wird. Hier finden Sie meinen Artikel "Die Umsetzung der psychischen Gefährdungsbeurteilung - Auswahl der richtigen Analysemethode", sodass Ihnen der Einstieg in das Thema schneller gelingt.
Nun zum letzten Punkt meiner Grundprinzipien.
Der Mix macht es
Es gibt zwei Richtungen von Maßnahmenarten, die Sie im Betrieblichen Gesundheitsmanagement umsetzen können. Diese sind zum einen die Verhaltensprävention und zum anderen dieVerhältnisprävention. Verhaltensprävention setzt direkt bei Ihrem Mitarbeiter*innen an und zeigt ihnen durch verschiedene Medien (Vorträge, Webinare, Workshops), wie sie einen gesundheitsbewussten Lebensstil umsetzen können. Die Schulungsbereiche orientieren sich meist am Präventionsleitfaden des GKV-Spitzenverbandes. Es können somit Schulungen zu den Handlungsfeldern Bewegung, Ernährung, Suchtprävention und Stressmanagement angeboten werden. Das zweite Instrument ist die Verhältnisprävention. Sie umfasst Maßnahmen, die auf die Arbeitsbedingungen wirken, sodass diese gesundheitsförderlich sind und Risiken und Belastungen mindern.
Meine Empfehlung ist, wenn Sie BGM-Maßnahmen planen, dass Sie stets versuchen beide Präventionsarten mit einzubeziehen.
Ich möchte dies Ihnen an einem Beispiel verdeutlichen. Wir hatten in Teil 1 die Überlegung einen Gesundheitstag zum Thema Ernährung umzusetzen. Eine Maßnahme aus der Verhältnisprävention wäre, wenn Sie z. B. eine*n Ernährungsberater*in einladen und diese*r eine Schulung mit dem Schwerpunkt gesunde Ernährung im Büro gibt. Ihre Mitarbeiter*innen kriegen somit das Rüstzeug, wie Sie gesunde Ernährung in Ihren Alltag integrieren können. Diesen Prozess können Sie durch die Schaffung von entsprechenden Rahmenbedingungen fördern. Explizit kann dies bedeuten, dass an diesem Gesundheitstag auch eine Gesundheitswerkstatt stattfindet. Ziel dieser Werkstatt ist es, herauszufinden welche Rahmenbedingungen sich ändern müssten, damit gesunde Ernährung im Unternehmen besser gelebt werden kann. Ergebnisse könnten z. B. sein, dass sich die Mitarbeiter*innen einen Trinkbrunnen oder Bereitstellung von Mineralwasser wünschen, um entsprechend genügend Wasser zu sich nehmen zu können. Ebenfalls vorstellbar ist, dass in der Mittagspause zu viele Unterbrechungen sind, sodass nicht in Ruhe gegessen werden kann. Also sollten Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit dies möglich ist. Durch diesen Mix von beiden Präventionsarten schaffen Sie eine ideale Grundlage, dass auch Ihre Maßnahmen langfristig wirken und das investierte Kapital maximal genutzt wird.
Fazit
Mit diesen drei Prinzipien sollte Ihnen die Planung Ihres Betrieblichen Gesundheitsmanagement deutlich leichter fallen. Sie setzen sich mit der Intention Ihres Projektes auseinander und können dadurch gezielt Maßnahmen entwickeln, die Ihren Zielen entsprechen. Es ist somit auch unwahrscheinlicher, dass Ihr Projekt scheitert und unnötig Geld verbrennt. Ebenfalls holen Sie zeitnah Feedback von Ihren Beschäftigten ein, damit Sie nicht an der Zielgruppe vorbeiplanen. Durch eine systematische Umsetzung des BGMs in Kombination mit der psychischen Gefährdungsbeurteilung nutzen Sie gute Synergieeffekte und erfüllen gleichzeitig Ihre gesetzliche Pflicht. Abschließend sollten Sie darauf achten, dass Sie einen guten Mix der verschiedenen Präventionsarten in der Maßnahmenumsetzung planen, um den langfristigen Erfolg dieser abzusichern.
Haben Sie Fragen? Hier können Sie uns gerne kontaktieren.
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